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BPatG, 21.12.2001 - 5 W (pat) 15/01 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 17.11.1999 - I ZB 1/98
Beschleunigungsgebühr
Auszug aus BPatG, 21.12.2001 - 5 W (pat) 15/01
Der Antragsteller könne sich auch nicht darauf berufen, daß im Einzelfall (der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung "Sprinta, das Pinrollo", WRP 2000, 303, 304 folgend) die Möglichkeit der Rückzahlung einer Antragsgebühr aufgrund allgemeiner gebührenrechtlicher Grundsätze und verfassungsrechtlicher Erwägungen aus Billigkeitsgründen geboten sein könne.Auch aufgrund allgemeiner gebührenrechtlicher Grundsätze und verfassungsrechtlicher Erwägungen aus Billigkeitsgründen ist die Recherchenantragsgebühr nicht zurückzuzahlen (vgl BGH WRP 2000, 303 ff).